Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ unseres Vereins und setzt sich aus unseren Mitgliedern zusammen. Die Mitgliederversammlung tagt einmal jährlich und entscheidet unter anderem über folgende Punkte:
· Feststellung des Jahresabschlusses
· Verwendung des Jahresabschlusses
· Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates
· Änderung der Satzung
· Wahl der Aufsichtsratsmitglieder
Der Vorstand und der Aufsichtsrat informieren unsere Mitglieder über die geschäftlichen Belange der Lebenshilfe Hemmoor und zeigen zukünftige Entwicklungen auf.
Der Vorstand leitet den Verein hauptamtlich in eigener Verantwortung gemäß den Vorschriften der Gesetze, der Vereinssatzung und der Geschäftsordnung.
Der hauptamtliche Alleinvorstand benennt eine geeignete Person als Vertretung für die eigenen Abwesenheitszeiten. Für die Tätigkeiten der Vertretung gelten alle Bedingungen im Rahmen der Satzung und der Geschäftsordnung in gleicher Weise wie für den Vorstand.
Die Arbeit des alleinigen Vorstands umfasst alle notwendigen personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen, die dem Förderzweck und der Erfüllung der in der Satzung festgesetzten Aufgaben dienen. Auf die langfristige Sicherung dieser Ziele sind alle Maßnahmen und Entscheidungen des Vorstands auszurichten. Neben dem Hauptzweck des Vereins (§ 2 der Vereinssatzung) ist insbesondere die Wirtschaftlichkeit, die Rentabilität und die Liquidität des Vereins auf Dauer zu sichern.
Derzeit wird die Lebenshilfe Hemmoor vom hauptamtlichen Allein-Vorstand Bärbel Tiedemann vertreten. Mit der Stellvertretung ist Frauke Uphoff betraut.
Die ehrenamtlichen Mitglieder des Aufsichtsrats beraten den Vorstand und überwachen dessen Tätigkeit. Unser Aufsichtsrat wird für die Dauer von vier Jahren von der Mitgliederversammlung der Lebenshilfe Hemmoor gewählt.
Aktuell besteht er aus neun Mitgliedern:
* Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird im Folgenden stets von der Lebenshilfe Hemmoor gesprochen. Dies ist gleichzusetzen mit der offiziellen Bezeichnung Lebenshilfe e.V., Kreisverband Land Hadeln. Ebenfalls aus Gründen der Lesbarkeit wird durchgehend die maskuline Sprachform verwendet, die immer auch alle weiblichen Akteure einschließt.
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