JUNI 2024
Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz ist am 29.05.2024 in Kraft getreten:
Alle Freiwilligen jeden Alters können nun mit Einverständnis der Einsatzstelle einen BFD in Teilzeit leisten. Mit Teilzeit ist eine Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden wöchentlich bis zur Vollzeit gemeint.
In unseren Kindertagesstätten in der Stadt Hemmoor sowie in unserem Wohnbereich für erwachsene Menschen mit Behinderung stehen Euch viele Möglichkeiten offen, sich sozial zu engagieren.
Wir freuen uns auf Euch!